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Als Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion vertrete ich den Wahlkreis Steinburg, Dithmarschen-Süd, Bad Bramstedt und Umland als direkt gewählter Abgeordneter. Ich bin seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages.
Schwerpunkte meiner Arbeit sind die Gesundheitspolitik  sowie Anliegen und Interessen, die den Mittelstand betreffen. Zu Beginn der Legislaturperiode 2009 bin ich zum Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Gesundheit gewählt worden.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über Hintergründe zu meinem beruflichen Werdegang und politischen Positionen sowie Neuigkeiten aus dem Bundestag und dem Wahlkreis.

Ihr Dr. Rolf Koschorrek
Mitglied des Bundestages


Im Jahr 2012 steht als großes gesundheitspolitisches Thema  die „Pflege“ auf der Agenda der Regierungsparteien. Wir haben jetzt den Referentenentwurf zum „Pflege-Neuausrichtungsgesetz“ vorliegen. Demnach werden die Leistungen der Pflegeversicherung mit Beginn des Jahres 2013 auf die besonderen Bedürfnisse von Demenzkranken hin ausgeweitet. Dem ambulanten Leistungsangebot werden Betreuungsleistungen für Demenzkranke hinzu gefügt. Bisher umfassten sie lediglich eine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Von den Leistungsverbesserungen profitieren etwa 500.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

In der vergangenen Wahlperiode haben wir dafür gesorgt, dass Demenzpatienten erstmals in die Pflegeversicherung einbezogen wurden. Mit dem jetzigen Maßnahmenkatalog verbessern wir die Leistungen. Einig sind wir uns mit dem Koalitionspartner auch über die Notwendigkeit, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. Er soll sich stärker an der Selbständigkeit orientieren und nicht, wie bisher, an einer stark verrichtungsbezogenen Beurteilung. Besonders Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen davon profitieren.

Desweiteren werden Maßnahmen zur Förderung alternativer Wohn- und Betreuungsformen veranlasst, die Rehabilitation gestärkt und pflegende Angehörige unterstützt. Finanziert werden die Leistungen aus einer Beitragssatzerhöhung von 0,1 Prozent zum 1.1.2013.

Die Situation der deutschen Wirtschaft stand in der ersten Plenardebatte des Deutschen Bundestages im Jahr 2012 an erster Stelle: In einer Regierungserklärung stellte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler den Jahreswirtschaftsberichts 2012 vor. Mit drei Prozent Wirtschaftswachstum aus dem vergangenen Jahr hat sich Deutschland zum wichtigsten Wachstumsmotor für ganz Europa entwickelt. Auch für den deutschen Arbeitsmarkt war 2011 ein erfolgreiches Jahr. Die niedrigste Erwerbslosenquote seit 20 Jahren ist ein wesentliches Kennzeichen dafür und ein Ende der Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Noch wichtiger ist, dass die Zahl der Beschäftigten mit 41 Millionen besonders hoch ist: Noch nie hatten in unserem Land so viele Menschen einen Arbeitsplatz wie in 2011.

Allerdings belastet die Eurokrise zunehmend auch die deutsche Konjunktur. Die Bundesregierung erwartet für 2012 mit einem BIP-Wachstum von 0,75 Prozent deutlich weniger Wirtschaftsdynamik als in den letzten beiden Jahren. Für das Jahr 2013 wird – vorsichtig geschätzt – ein Wachstum von 1,6 Prozent erwartet. Trotz der schwierigen Situation in Europa sind Stagnation oder gar Rezession nicht zu erwarten. Insgesamt hat Deutschland das Wirtschaftsniveau aus der Zeit vor der Krise wieder erreicht bzw. überschritten.

Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) beschlossen. Verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum sollen der Vergangenheit angehören.

Der CDU-Abgeordnete Dr. Rolf Koschorrek, Obmann der CDU/CSU im Gesundheitsausschuss sagte anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament: “Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich in den ländlichen Regionen wie bei uns in Schleswig-Holstein niederzulassen.

Eine Vielzahl von Maßnahmen stellt das sicher. Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort, in dem ihre Praxis ist, auch wohnen müssen. Außerdem werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen.

Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten zur Folge haben. Neben der ärztlichen Versorgung werden zahlreiche weitere Punkte verbessert. Dazu zählen neben einer Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin etwa die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 oder 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen.“

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