Die Stabilisierung Europas durch den sogenannten Euro-Rettungsschirm steht in dieser Woche ganz oben auf der Agenda der Beratungen des Deutschen Bundestages. Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus wollen wir einen besseren Schutz gegen das Übergreifen der Schuldenkrise auf die Finanz- und Realwirtschaft erreichen. Darüber hinaus erhält der Deutsche Bundestag weitreichende Befugnisse zur Kontrolle von zukünftigen Maßnahmen. Er muss Anträgen auf Notmaßnahmen, Änderungen an mit den Schuldnerländern getroffenen Vereinbarungen sowie Anpassungen am Rettungsschirm zustimmen. Für den Fall von besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit wird ein gewähltes Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eingerichtet. Damit wird festgelegt, dass ohne Zustimmung des Parlaments keine Zahlungen geleistet werden. Es gibt dafür keinen Automatismus.
Darüber hinaus gibt es einen Rettungsschirm für Banken, um angeschlagene Banken mit frischen Kapital zu stabilisieren. Auch das geschieht zum Schutz vor einem Überschwappen von Schwierigkeiten auf die Realwirtschaft und insbesondere auf die deutsche exportorientierte Wirtschaft.
Der verbesserte Rettungsschirm beinhaltet außerdem die Möglichkeit von Kreditlinien, mit deren Hilfe die Schuldnerländer in die Lage versetzt werden, am Kapitalmarkt noch Kredite zu bekommen, so dass keine effektiven Hilfen notwendig werden. Nur in Ausnahmefällen sollen Aufkäufe von Staatstiteln durch den Rettungsschirm am Primär- und Sekundärmarkt möglich sein.
(Quelle: Norddeutsche Rundschau, jo) 2007 hat der Bundestag durch das so genannte Vetragsarztänderungsgesetz neue Freiräume für Mediziner geschaffen – doch immer noch gibt es – wie zum Beispiel im Kreis Steinburg – zu wenig Ärzte. „Der Altersschnitt der Haus- und Fachärzte in meinem Wahlkreis gibt Grund zur Besorgnis“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Rolf Koschorrek. Aufgrund der bundesweit alarmierenden Situation wolle der Gesetzgeber noch einmal ran an das Gesetz. Durch Flexibilisierung solle eine flächendeckende medizinische Versorgung erreicht werden.
Nach Angaben von Koschorrek gibt es in Deutschland mehr Ärzte als je zuvor, nur wollten sie einen geregelten Arbeitstag und „keine 60 Stunden in der Woche arbeiten“. Stichworte sind Vernetzung von Praxen, Satellitenpraxen erlauben und die Transferierung von Arztpraxen aus überversorgten in unterversorgte Gebiete. Da dies auf freiwilliger Basis nicht geklappt habe, müssten jetzt gesetzliche Regelungen geschaffen werden, so der Politiker
Über gesetzliche Zwänge, aber auch standesrechtliche Schwierigkeiten stöhnt auch Dr. Hans-Georg Helm, der in Wewelsfleth eine Zahnarztpraxis betreibt. Helm, der auch für die CDU im Kreistag sitzt, betont, dass er heute zwei Helferin für die Verwaltung benötige, vor 25 Jahren habe dies eine Kraft nebenbei gemacht. Auch deshalb gingen heute viele Zahnärzte nach ihrem anstrengenden Studium nach Norwegen oder England und fehlten in Deutschland. Hier scheuten sie sich auch, viel Geld in eine eigene Praxis zu stecken.
Die erste Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nach der parlamentarischen Sommerpause steht im Zeichen der Debatten zum Bundeshaushalt 2012. Mit ihrem Entwurf zeigt die christlich-liberale Regierungskoalition, dass sie die Haushaltkonsolidierung weiter voranbringt. Mit einer Nettokreditaufnahme von 27,2 Milliarden Euro schaffen wir einen Abbau der Neuverschuldung. Zusätzliche Belastungen wie die Kosten für die Energiewende, die deutsche Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus, das steigende Zinsniveau und die Strukturreform der Bundeswehr sind schon mit eingeplant.
Trotz der neuen Herausforderungen liegt die jahresdurchschnittliche Ausgabensteigerung in den Jahren 2011 bis 2015 mit 0,7 Prozent immer noch auf sehr niedrigem Niveau. In den Jahren 2012 bis 2014 unterschreitet die Neuverschuldung in der Summe den bislang geltenden Finanzrahmen um 25 Mrd. €. Dieser Erfolg ist insbesondere auf das im letzten Jahr geschnürte Zukunftspaket mit dem Haushaltsbegleitgesetz zurückzuführen, mit dem die Grundlage für die nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushalts zur Einhaltung der Schuldenregel gelegt worden ist. Auch zeigt sich im Haushalt 2012, dass die Koalition in der Finanz- und Wirtschaftskrise die richtigen Entscheidungen getroffen hat.
Unser Ziel ist es, ab 2016 einen nach den Regeln der Schuldenbremse ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Den bis dahin noch langen Weg gehen wir mit dem Bundeshaushalt 2012 konsequent fort.
