In dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages steht ein besonders für unser Küstenland Schleswig-Holstein bedeutsames Thema auf der Tagesordnung: Die Maritime Wirtschaft.
Das Meer und die maritime Wirtschaft mit rund 380.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 50 Mrd. Euro sind von herausragender Bedeutung für Deutschland als Technologie-, Produktions- und Logistikstandort. Deutschland verfügt über die drittgrößte Handelsflotte der Welt, bei Containerschiffen belegen wir Platz 1. Der deutsche Schiffbau nimmt in technologischer Sicht eine Spitzenstellung ein, beim Spezialschiffbau sind wir Marktführer. In der verarbeitenden Industrie ist jeder zweite Arbeitsplatz vom Export abhängig und damit von einer funktionierenden maritimen Wirtschaft. 90% des europäischen Außenhandels wird über See abgewickelt, in den letzten Jahrzehnten ist der Welthandel um das Siebenfache gestiegen. Die Zukunftsfähigkeit der maritimen Wirtschaft ist damit eine nationale Herausforderung.
Aus diesem Grund hat die Regierungskoalition einen Antrag formuliert, der die Entwicklung des Wirtschaftsfaktors „Maritime Wirtschaft“ stärken und ihre Zukunftsfähigkeit sichern soll. Ziel muss es sein, durch ganzheitliches und integratives Handeln neue Chancen zu nutzen. Wertschöpfung und Beschäftigung des maritimen Clusters sollen bei Wahrung des Meeresumweltschutzes weiter erhöht werden.
Steigt mit dem zunehmenden Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Lägerdorfer Holcim-Werk die Schadstoffbelastung? Bei einem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Dr. Rolf Koschorrek (CDU) schilderten Vertreter der örtlichen Bürgerinitiative BIAB ihre Bedenken.
Bisher, so Ingrid Kratzenberg von der BIAB, seien die Abgasgrenzwerte nach Kenntnisstand der Bürgerinitiative zwar stets eingehalten worden. Fraglich sei allerdings, ob diese Grenzwerte – inklusive einer Sondergenehmigung für die Zementindustrie – noch zeitgemäß und in jedem Fall anwendbar seien. Neben gesundheitlichen Auswirkungen fürchten viele Anlieger aber auch einen materiellen Schaden: Sie sehen durch die Ausbaupläne des Zementwerkes den Wert von Häusern und Grundstücken zunehmend beeinträchtigt. “Da geht es für viele Menschen um ein Stück Altersvorsorge”, sagte Ingrid Kratzenberg.
Als Fazit des Gesprächs, an dem auch der Kreistagsabgeordnete Joachim Gründel teilnahm, bot Koschorrek an, eine verlässliche Basis in das für Laien kaum durchschaubare Feld von gesetzlichen Vorgaben, Mess- und Grenzwerten zu bringen. “Fassen Sie Ihre Bedenken und Forderungen bitte kurz und knapp schriftlich zusammen. Ich werde diesen Brief direkt an den Bundesumweltminister weitergeben”, sagte Koschorrek und lud zur Fortsetzung des Gesprächs mit offizieller Faktenlage ein: “Sie können kurzfristig eine Antwort aus dem Ministerium erwarten – dann reden wir weiter.”
In dieser Sitzungswoche des Deutschen Bundestages debattieren wir u.a. über das Thema Präimplantationsdiagnostik. Es liegen drei Gesetzentwürfe zur Abstimmung vor. Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten haben bisher für je einen der beiden Gesetzentwürfe ihre Unterstützung erklärt. Die Debatte wird jetzt denen, die sich noch nicht entschieden haben sowie der Allgemeinheit einen ausführlichen Überblick auf die ethischen und gesellschaftspolitischen, medizinischen und rechtlichen Aspekte der PID ermöglichen.
Der Gesetzentwurf zum Verbot der PID sieht ein umfassendes gesetzliches Verbot der Durchführung der PID an menschlichen Embryonen vor.
Der Gesetzentwurf zur Regelung der PID tritt für eine Zulassung der PID ein, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit besteht oder die PID zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos vorgenommen wird, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen wird.
Der Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der PID sieht eine Zulassung der PID vor, wenn bei den Eltern eine genetische oder chromosomale Disposition diagnostiziert wird, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung des Embryos zur Folge hat, die zur Tot- oder Fehlgeburt oder zum Tod im ersten Lebensjahr führen kann.

