In dieser letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause, die in diesem Jahr bis zum 5. September dauert, steht mit der Abstimmung über die gesetzliche Regelung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) eine Grundsatzentscheidung an, die von den Abgeordneten fraktionsübergreifend auf der Basis ihrer persönlichen Überzeugung in namentlicher Abstimmung zu treffen ist.

Ich trete für die Zulassung der PID in engen Grenzen ein und werde für den Entwurf „Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“ stimmen. Ich habe meine Einstellung in dieser Frage mehrfach öffentlich bekundet und bereits beim CDU-Parteitag Ende vergangenen Jahres in Karlsruhe dementsprechend Position bezogen.

Nach dem von mir befürworteten Entwurf für eine begrenzte Zulassung soll die PID unter 2 Voraussetzungen möglich sein:

1. nach einer umfassenden Beratung und einem positiven Votum einer Ethikkommission, wenn das hohe Risiko besteht, dass die Eltern eine verhängnisvolle erbliche Vorbelastung weitergeben und

2. in solchen Fällen, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Totgeburt oder Fehlgeburt aufgrund einer schwerwiegenden genetischen Schädigung des Embryos droht.

Vor dem Hintergrund der verheerenden Auswirkungen des Erdbebens mit anschließendem Tsunami im Atomkraftwerk Fukushima am 11. März beschließen wir in dieser Woche ein ganzes Gesetzespaket mit Neuerungen zur deutschen Energieversorgung. Für das Paket wurden verschiedene einzelne Gesetze modifiziert:

Die Novelle des Atomgesetzes beinhaltet, dass die acht derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke vom Netz bleiben, die restlichen neun werden stufenweise bis 2022 abgeschaltet. Wir unterstützen die Protokollerklärung der Bundesregierung, bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung zur Lagerung radioaktiver Abfälle zu unterbreiten.

Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) werden die Voraussetzungen geschaffen, dass Strom aus regenerativen Energien möglichst rasch in größerem Umfang eingespeist und transportiert werden kann. Dazu kann die Bundesnetzagentur für länder- und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen nunmehr sowohl die Fachplanung als auch die Planfeststellung federführend koordinieren. Das Erste Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften sichert zudem potenzielle Leitungskorridore eines Nord- und Ostsee-Stromleitungsnetzes.

Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) bezweckt, den Anteil erneuerbar produzierten Stroms bis spätestens 2020 auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen. Mit dem Angebot einer Marktprämie wird eine Brücke für die Integration in den regulären Strommarkt gebaut. Indem die EEG-Umlage den Betrag von 3,5 Cent pro Kilowattstunde nicht übersteigen soll, erhalten wir die Bezahlbarkeit des EEG. Damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen nicht über Gebühr belastet wird, führen wir eine lineare, breit gefasste Ausgleichsregelung ein.

“In unserer Region haben viele Bauern und Erzeuger infolge der Verzehrwarnungen vor Gurken, Tomaten und Salat im Zusammenhang mit den EHEC-Infektionen der vergangenen Wochen massive Einbußen erlitten. Es ist ganz klar: Ebenso wie wir uns angesichts der Infektionen für den Schutz der Gesundheit und den vorsorgenden Verbraucherschutz entscheiden mussten, haben es die Landwirte verdient, dass wir sie in dieser Situation unterstützen.

Auf Initiative von Landwirtschaftsministerin Aigner hat die EU ein Hilfsprogramm von 210 Mio € bereitgestellt. Eine entsprechende Eilverordnung ist in dieser Woche (23.6.) in Kraft getreten. Wer vom 26.5. bis 30.6. 2011 bestimmte Salatsorten, Tomaten, Gurken, Paprika und Zucchini nachweislich nicht vermarktet hat, sollte sich jetzt umgehend bei der zuständigen Landesstelle, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Itzehoe melden. Die Höhe des Ausgleichs kann bis zu 50% des durchschnittlichen Marktpreises der letzten 3 Jahre betragen.

Ministerin Aigner hat sich in den Beratungen mit der EU über das Hilfsprogramm zusammen mit ihren Kollegen aus einigen anderen Mitgliedsstaaten von Anfang an dafür eingesetzt, dass auch eine Entschädigung für “Salatarten”, wie Rucola oder Feldsalat, Radieschen oder auch Sprossen möglich sein sollte. Nachdem die Kommission dieser Forderung nicht nachgekommen ist, bemüht Deutschland sich zusammen mit den anderen Befürwortern weiterhin um eine Erweiterung der Produktliste in unserem Sinne.”

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