Der Bundeshaushalt für das Jahr 2011, der in dieser Woche im Plenum debattiert und mit der Mehrheit unserer Regierungskoalition beschlossen wird, ist nicht nur der erste Haushalt, der unter die Geltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse fällt. Es ist auch der erste Bundeshaushalt, der von der Planung im Frühjahr dieses Jahres über die parlamentarischen Beratungen im Haushaltsausschuss bis zur jetzt anstehenden Verabschiedung im Bundestag von der christlich-liberalen Koalition geprägt wurde.
Aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung in unserem Land, um die uns viele europäische und internationale Partner beneiden, können wir Steuermehreinnahmen und zugleich niedrige Kosten der Arbeitslosigkeit verzeichnen. Gleichwohl weichen wir nicht von dem eingeschlagenen Konsolidierungskurs ab.
Eine Reihe von Schwerpunkten der christlich-liberalen Politik konnten in den parlamentarischen Beratungen umgesetzt werden. Hierfür einige Beispiele:
- Die Städtebauförderung wurde von rd. 295 Mio € auf 455 Mio € angehoben.
- Als Vorsorge wurden 200 Mio € zusätzlich zur Unterstützung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft ermöglicht.
- Der Ansatz beim Wohngeld wurde um 188 Mio € erhöht.
- Die Stiftung Verbraucherschutz wurde mit 10 Mio € gestärkt.
- Bei der Bundeswehr wurde das Sanitätswesen an verschiedenen Stellen verstärkt. Darüber hinaus ist die weitere politische Entwicklung der Reformüberlegungen abzuwarten, die sich dann im Haushalt widerspiegeln muss.
Im Koalitionsvertrag unserer christlich-liberalen Koalition heißt es: “Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung ist uns ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, das im Hinblick auf die demografische und gesellschaftliche Entwicklung noch an Bedeutung gewinnt.”
In diesem Jahr haben wir mit neuen Regelungen für den Arzneimittelbereich und dem GKV-Finanzierungsgesetz, dem ersten und dringendsten Reformbedarf mit einem ausgewogenen Konzept entsprochen. Damit ist die Finanzierung der GKV gewährleistet und es sind die Weichen für strukturelle Veränderungen gestellt, die das System nachhaltig stabilisieren. Obwohl wir im Laufe der politischen Diskussion und Auseinandersetzungen eine Reihe von Kompromissen und Abweichungen von unserem ursprünglichen Konzept vorgenommen haben, bin ich sicher, dass wir mit diesen beiden Gesetzen einen guten Weg hin zu einem dauerhaft finanzierbaren und leistungsstarken Gesundheitssystem einschlagen.
- Wir erhalten die Solidarität zwischen hohen und niedrigen Einkommen sowie zwischen Gesunden und Kranken in unserer Gesellschaft.
- Wir erhalten die gute medizinische Versorgung in unserem Land für alle unabhängig von Alter und sozialem Status.
- Wir machen mit der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags den ersten Schritt zur Entkopplung der Gesundheits- von den Lohnkosten.
- Wir beschreiten mit dem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag und dem Sozialausgleich durch Steuermittel einen neuen zukunftsfesten und sozial gerechten Weg.
In dieser Woche stehen zwei gesundheitspolitische Gesetze zur Verabschiedung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages: das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (AMNOG) und das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG).
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, den Arzneimittelmarkt unter patienten-, mittelstandsfreundlichen und wettbewerblichen Kriterien effizient neu zu ordnen. Diese Abmachung setzen wir jetzt um. Handlungsbedarf besteht, weil die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahre 2009 um 5,3 % je Versicherten gestiegen sind. Dies entspricht einem Zuwachs von rd. 1,5 Mrd. Euro. Mit dem AMNOG führen wir langfristige strukturelle Änderungen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes ein. Pharmaunternehmen müssen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungsbetrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Der Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dereguliert, etwa durch die Verschlankung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet.
