Im Jahr 2012 steht als großes gesundheitspolitisches Thema die „Pflege“ auf der Agenda der Regierungsparteien. Wir haben jetzt den Referentenentwurf zum „Pflege-Neuausrichtungsgesetz“ vorliegen. Demnach werden die Leistungen der Pflegeversicherung mit Beginn des Jahres 2013 auf die besonderen Bedürfnisse von Demenzkranken hin ausgeweitet. Dem ambulanten Leistungsangebot werden Betreuungsleistungen für Demenzkranke hinzu gefügt. Bisher umfassten sie lediglich eine Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Von den Leistungsverbesserungen profitieren etwa 500.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
In der vergangenen Wahlperiode haben wir dafür gesorgt, dass Demenzpatienten erstmals in die Pflegeversicherung einbezogen wurden. Mit dem jetzigen Maßnahmenkatalog verbessern wir die Leistungen. Einig sind wir uns mit dem Koalitionspartner auch über die Notwendigkeit, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren. Er soll sich stärker an der Selbständigkeit orientieren und nicht, wie bisher, an einer stark verrichtungsbezogenen Beurteilung. Besonders Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen davon profitieren.
Desweiteren werden Maßnahmen zur Förderung alternativer Wohn- und Betreuungsformen veranlasst, die Rehabilitation gestärkt und pflegende Angehörige unterstützt. Finanziert werden die Leistungen aus einer Beitragssatzerhöhung von 0,1 Prozent zum 1.1.2013.
Der Vertragsentwurf zum dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM wird in Kürze den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages zugeleitet. Der ESM soll Anfang Juli in Kraft treten und 500 Milliarden Euro für die Stabilisierung der Eurozone bereitstellen. Er wird mit einem Barkapital von 80 Milliarden Euro ausgestattet. Im März soll überprüft werden, ob die maximale Ausleihsumme von 500 Milliarden Euro ausreichend ist. Bei der Debatte über eine mögliche Aufstockung des ESM ist zu bedenken, dass das Bereitstellen von Geld die Probleme nicht löst. Die betroffenen Euro-Länder müssen vielmehr ernsthaft und glaubwürdig an der Haushaltskonsolidierung arbeiten. Entsprechende Strukturreformen sind Bestandteil des bereits vereinbarten Euro-Plus-Paktes.
Auch bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt sind die Finanzminister so gut vorangekommen, dass er auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 30. Januar 2012 verabschiedet werden kann. Nationale Schuldenbremsen werden dann verbindlich. Nach dem Zwischenstand 19. Januar zufolge soll der EuGH Sanktionen verhängen können, wenn ein EU-Staat gegen die EU-Vorschriften verstoßen hat. Außerdem wurde die Schwelle für das Inkrafttreten des Vertrages gesenkt. Der Fiskalpakt soll nun gelten, wenn mindestens zwölf der Teilnehmerstaaten ihn ratifiziert haben. Weiterhin ist in den Erwägungsgründen ein Passus enthalten, dass nur die Staaten Hilfen aus dem ESM erhalten können, die auch den Fiskalpakt ratifiziert haben.
Aus dem Bundestag
- Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus im Plenarsaal mit einer Rede von Professor Dr. Marcel Reich-Ranicki. Am 27. Januar 1945, hatten Truppen der Roten Armee das deutsche Konzentrationslager Auschwitz westlich von Krakau befreit. Seit 1996 ist der 27. Januar ein nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.
- Beschlussfassung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF).
- Zweite und dritte Lesung des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmepaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz), mit dem der Finanzmarktstabilisierungs-fonds für neue Anträge geöffnet werden soll. Das „Zweckgesellschaftsmodell“ wird erweitert, sodass es auch für Staatsanleihen Anwendung finden kann. Wie schon im Jahr 2008 betragen der Garantierahmen 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung 70 Mrd. Euro zuzüglich 10 Mrd. Euro mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Vorgesehen ist darüber hinaus die Stärkung des bankenaufsichtlichen Instrumentariums zur Gefahrenabwehr und die Nachschärfung der an Begünstigte zu stellenden Bedingungen. Präzisierung einiger Rahmenbedingungen.
- Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der umfassend Umfeld und Vernetzung der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ untersuchen und mögliche Versäumnisse von Bundesbehörden ‑ auch in ihrem Zusammenwirken mit Landesbehörden ‑ aufdecken sowie die Rolle von sogenannten V-Leuten im Verhältnis von Sicherheitsbehörden und Terrorgruppe aufklären soll. Der Untersuchungsausschuss soll zusätzlich einen Ermittlungsbeauftragten nach dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse erhalten, der die Fragenkomplexe aufbereiten soll, um auf diese Weise so zügig wie möglich Ergebnisse zu erzielen.
- Debatte zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Dieser enthält detaillierte Regelungen, die in das Planungsrecht der Mitgliedstaaten eingreifen und Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagern sollen. Die Koordinierungsaufgaben der „Europäischen Koordinatoren“ sind jedoch nicht vereinbar mit nationalen Regelungen und Planungsinstrumenten. Auch stellt das Fehlen eines Planungs- und Haushaltsvorbehalts ein unkalkulierbares Risiko für die jeweiligen nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten dar. Deshalb werden wir in einer Stellungnahme nach Art. 23 Abs. 3 GG unsere Bedenken zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit des Verordnungsvorschlags aufzeigen und die Bundesregierung auffordern, sich in den Ratsverhandlungen dafür einzusetzen, diese aufzulösen.
- Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen steht zur Debatte an. Damit soll die sog. Schwefelrichtlinie im Wesentlichen an die Regeln eines Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) angeglichen werden. Da der Richtlinienvorschlag keine gemeinsamen Schwefelgrenzwerte für alle Mitgliedstaaten vorsieht, fordern wir die Bundesregierung in einer Entschließung u. a. auf, die Seeschifffahrt bei ihren Anstrengungen zur Einhaltung strengerer Grenzwerte zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die Grenzwerte auch außerhalb der Schwefelemissionsüberwachungsgebiete gelten.
- Bericht der Bundesregierung zur Forschungsagenda für den demografischen Wandel – Das Alter hat Zukunft. In dieser Forschungsagenda fassen die verschiedenen Ressorts unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ihre laufenden und geplanten Aktivitäten in diesem Bereich zusammen. Die Forschungsagenda ist zunächst auf fünf Jahre angelegt.
- Zweite und dritte Lesung des Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes wird die EU-Richtlinie über Flughafenentgelte umgesetzt und eine weitergehende Regelung des Verfahrens zur Genehmigung von Flughafenentgelten festgeschrieben. In der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen ist zwingend eine Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten vorzunehmen; darüber hinaus soll bei Verkehrsflughäfen eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen. Das Gesetz enthält erstmalig Regelungen über (zivile) unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“).
- Das Bundeskabinett hat im Dezember 2009 die Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) beschlossen. Diese soll über ein einziges nationales Portal allen Bürgern den Zugang zu dem seit Jahrhunderten öffentlich gesammelten und bewahrten Kulturgut gewähren und es multimedial erschließen. Der Pilotbetrieb ist für Mitte 2012 geplant. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Digitalisierungsoffensive für unser kulturelles Erbe beginnen würdigen wir das positive Engagement der Bundesregierung bei der Bewahrung und Vermittlung unseres kulturellen Erbes. Da der Staat dies nicht allein leisten kann, begrüßen wir die Einbeziehung privater Unternehmen.
- Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Abitur gewährleisten steht zur Beschlussfassung an. Anlass hierfür ist, dass sich auf Grundlage einer Empfehlung des Europäischen Parlaments für einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) die Bundesregierung und die KMK auf die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) verständigen. Die für die jeweiligen Bildungsabschlüsse verantwortlichen Stellen ordnen diese den einzelnen Niveaustufen zu. Mit dem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass die Zuordnung zu entsprechenden Niveaustufen die Gleichwertigkeit von dreijähriger Berufsbildung und Abitur zum Ausdruck bringt.
- Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt wollen wir dazu beitragen, die Attraktivität des Wassersporttourismus zu sichern und zu steigern. Jenseits der aktuellen Bemühungen, die bisherigen Sportbootführerscheinprüfungen zu deregulieren, sieht der Antrag vor, die generellen Anforderungen an eine Führerscheinpflicht abzusenken, ohne dass es zu Abstrichen bei der Sicherheit kommt. Die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht gilt, soll von 5 auf 15 PS erhöht werden. Wegen des großen Erfolges des Charterscheins sollen zudem weitere Gebiete für eine solche Regelung ausgewiesen werden. Weitere Forderungen sind gerichtet auf Erleichterungen für Funkzeugnisse und Mindeststandards für die Ausbildung, Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten und Scheckkarten-Führerscheine.
- Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit weltweit verbessern bestärkt die Bundesregierung in ihrem Ziel, die Entwicklung des ländlichen Sektors zu einem Förderschwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik auszubauen. Dabei soll durch die Unterstützung von „Good Governance“ auf eine Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern hingewirkt werden. Auch sollen die Partnerländer dafür gewonnen werden, ländliche Räume zu entwickeln und damit ihren Verpflichtungen zur Durchsetzung des Menschenrechts auf Nahrung in ihren Ländern nachzukommen. Hintergrund des Antrages ist die Tatsache, dass die Zahl der Hungernden seit 1997 wieder ansteigt und 2009 auf eine „Rekordzahl“ von etwa eine Milliarde Menschen angestiegen ist. Damit ist das Erreichen des Millenniumentwicklungszieles, den Anteil der Hungernden auf der Welt bis zum Jahre 2015 auf die Hälfte zu reduzieren, in weite Ferne gerückt.
Daten und Fakten
- Finanzierungsüberschuss in der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung verzeichnete in den ersten drei Quartalen 2011 einen Finanzierungsüberschuss von rund 6 Mrd. Euro. Gemessen am vergleichbaren Vorjahreszeitraum, der noch ein Finanzierungsdefizit von 3,9 Mrd. Euro aufgewiesen hatte, entspricht dies einem Anstieg der Einnahmen um 2,4% auf 385,7 Mrd. Euro bei Ausgaben, die sich leicht unter dem Niveau der ersten drei Quartale 2010 bewegten. Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhten sich in den ersten drei Quartalen 2011 um 1,8% auf 186,3 Mrd. Euro und stehen einem geringeren Anstieg der Ausgaben gegenüber. Damit ergab sich im ersten bis dritten Quartal für die gesetzliche Rentenversicherung ein Finanzierungsdefizit von 0,5 Mrd. Euro (Vorjahreszeitraum 2,7 Mrd. Euro). Auch die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen verzeichneten einen Anstieg: Im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2010 erhöhten sie sich um 5,4% auf 139,8 Mrd. Euro. Währenddessen wurde die Ausgabenentwicklung gedämpft durch die Wirkungen des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Innerhalb der ersten drei Quartale 2011 ergab sich für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt ein Finanzierungsüberschuss von rund 5,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,1 Mrd. Euro). Zwar entwickelten sich die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit im ersten bis dritten Quartal 2011 rückläufig. Durch die sich fortsetzende gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ging damit allerdings ein starker Rückgang der Ausgaben einher, sodass sie für die ersten drei Quartale 2011 einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mrd. Euro aufweist. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
- Aktuelle Ergebnisse der Bevölkerungsstrukturdaten 2011. Im Jahr 2011 lag der Anteil der Ein-Personen-Haushalte in Deutschland bei 39,6% und blieb damit nahezu unverändert zum Vorjahr. Der Anteil der Mehrpersonen-Haushalte ohne Kinder 2011 lag bundesweit bei 31,2% und damit wie schon im Vorjahr über dem Anteil der Haushalte mit Kindern (29,2%). Der Anteil der Haushalte mit Kindern ist insbesondere in ländlichen Regionen hoch. Im Hinblick auf die Altersstruktur haben die Senioren-Haushalte (60+) mit 34,9% den größten Anteil, gefolgt von den 40-49jährigen mit 21,2% und den 50-59jährigen mit 17,4%. Der Anteil der jungen Haushalte ist im gesamtdeutschen Vergleich am geringsten: Auf die Haushalte der 30-39jährigen mit 15% folgt der Anteil der Haushalte unter 30 Jahren mit 11,5%. Der höchste Anteil junger Haushalte findet sich in Berlin – mit 15,7% liegt die Hauptstadt knapp 36% über dem Bundesdurchschnitt. Den höchsten Anteil verzeichnet Berlin auch bei den Haushalten mit geringem Nettoeinkommen: An Haushalten mit einem Monatsnettoeinkommen unter 1.100 Euro übersteigt die Stadt mit 24,7% den bundesweiten Durchschnitt um fast 75%. Der niedrigste Anteil an Geringverdienern findet sich mit 9,8% in Baden-Württemberg. Die Topverdiener-Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 7.500 Euro finden sich vor allem in Hessen (5,3%), gefolgt von Bayern (4,7%) und Baden-Württemberg (4,5%). (Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung)
- Zahl der BAföG-Empfänger steigt. Die Zahl der BAföG-Empfänger ist zwischen 2008 und 2010 um 16% von 333.000 auf 386.000 gestiegen. Im selben Zeitraum stiegen auch die durchschnittlichen monatlichen Förderbeiträge von 389 Euro auf 436 Euro. Insgesamt profitieren 25,8% aller Studenten vom BAföG, wobei vor allem die Zahl der Empfänger im Ausland in den letzten Jahren einen starken Anstieg verzeichnete (plus 54%). Die Ausgaben für das BAföG beliefen sich im Jahr 2010 auf 2,9 Mrd. Euro. In 2008 lagen sie noch bei 2,3 Mrd. Euro.Grund für die Steigerungen sind insbesondere die Verbesserungen durch das 22. und 23. BAföG-Änderungsgesetz, die zum 1.1.2008 und zum 1.10.2010 in Kraft traten. Sie brachten die Erhöhung der Bedarfssätze erst um zehn und dann nochmals um zwei Prozent, die Erweiterung des Kreis der BAföG-Berechtigten durch die Erhöhung der Altersgrenze für Masterstudierende auf 35 Jahre sowie die Anhebung des Freibetrags beim Elterneinkommen um zunächst acht und dann nochmals drei Prozent. (Quelle: BAföG-Bericht der Bundesregierung)
