Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) beschlossen. Verwaiste Arztpraxen und lange Anfahrtswege für die Patienten im ländlichen Raum sollen der Vergangenheit angehören.
Der CDU-Abgeordnete Dr. Rolf Koschorrek, Obmann der CDU/CSU im Gesundheitsausschuss sagte anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Parlament: “Das deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Eine gute, wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Patienten ist sein Markenzeichen. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen werden dafür sorgen, dass es für Ärzte wieder attraktiver wird, sich in den ländlichen Regionen wie bei uns in Schleswig-Holstein niederzulassen.
Eine Vielzahl von Maßnahmen stellt das sicher. Neben spürbaren finanziellen Anreizen wird etwa die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben, so dass Ärzte nicht mehr in dem Ort, in dem ihre Praxis ist, auch wohnen müssen. Außerdem werden bessere Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Landärzte geschaffen.
Dieses Gesetz wird spürbare Verbesserungen für die Patienten zur Folge haben. Neben der ärztlichen Versorgung werden zahlreiche weitere Punkte verbessert. Dazu zählen neben einer Verkürzung der Wartezeiten auf einen Arzttermin etwa die Einführung der bundeseinheitlichen Rufnummer 116 oder 117 für den ärztlichen Notdienst oder die einfachere Ausstellung von Patientenquittungen durch die Krankenkassen.“
